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Zuerst steht da der Name dessen, der gestorben ist. Innerhalb der privaten Todesanzeige ist an hervorgehobener Stelle der Vorname bzw. sind die Vornamen - mitunter noch der Rufname, Kurzname, der Kosename - sowie der Nachname als Familien- oder Eigennamen zu lesen. Die namentliche Hervorhebung steht in der Anzeige für das ganze gelebte Leben und seinen Tod. Der Name bedeutet Anrede und Ruf. Der Name meint den Leib des Menschen. Der Mensch vegetiert nicht einfach sprachlos wie eine Pflanze oder wortlos wie ein Tier, sondern verwirklicht sprechend und hörend seine Existenz. Das lateinische Verb exsisto bedeutet: heraustreten, hervorkommen, auftreten, erscheinen, ins Leben treten. |